Allgemeine Geschäftsbedingungen der digitronic computersysteme gmbh Chemnitz

  1. Allgemeines
    1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen digitronic computersysteme GmbH Chemnitz (nachfolgend: digitronic) und dem Kunden (nachfolgend: Kunden).
    2. Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
    3. Die Lieferungen, Leistungen, Angebote von digitronic und sonstigen rechtsgeschäftlichen Handlungen zwischen digitronic und Kunde erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten gegenüber Unternehmern auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von digitronic schriftlich bestätigt werden, sofern es sich nicht um individuelle Vertragsvereinbarungen handelt.
    4. Digitronic ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Sämtliche Änderungen der AGB gelten nur für Angebote der Kunden, die nach einer Änderung erklärt werden.
  2. Angebote und Vertragsschluss
    1. Die Angebote von digitronic sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der Kunde gibt auf ein unverbindliches Angebot hin durch seine Bestellung per Brief, Fax oder E-Mail (Textform) ein rechtlich bindendes Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung durch digitronic zustande, welche ausschließlich per Brief, Fax oder E-Mail (Textform) erfolgen kann. Die Übermittlung einer Bestellbestätigung (Eingangsbestätigung der Bestellung) stellt noch keine Vertragsannahme dar. Hat der Kunde ein verbindliches Angebot erhalten, kommt der Vertrag zustande, wenn er dieses per Brief, Fax oder E-Mail (Textform) rechtzeitig annimmt und digitronic diese Annahmeerklärung zugeht.
    2. Die Angestellten von digitronic sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
    3. Technisch notwendige Abweichungen von Angebotsunterlagen behält sich digitronic auch nach Vertragsschluss vor, soweit sie für den Kunden zumutbar sind oder zu dessen Vorteil erfolgen. An digitronic-Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen usw., die zur Auftragsbestätigung gehören, behält sich digitronic die ausschließlichen Nutzungsrechte vor. Sie dürfen ohne Zustimmung von digitronic Dritten nicht zugänglich gemacht, vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages nicht unvermeidbar ist.
    4. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe folgender Bestimmungen an:
      1. In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden, d.h. sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung sowie einer Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom Absender stammend.
      2. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.
  3. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Gegenüber Unternehmern erfolgen alle Preisangaben netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Die Preisangaben erfolgen in Euro.
    2. Fracht- bzw. Versand- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet.
    3. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Lieferung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung mittels Banküberweisung.
    4. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
  4. Eigentumsvorbehalt
    1. Die verkaufte und gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von digitronic. Der Kunde ist bis zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und nicht berechtigt, rechtsgeschäftlich über die Ware zu verfügen. Sollten Dritte an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren Rechte geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, diesen Umstand digitronic unverzüglich mitzuteilen. Bei einem vertragswidrigen Verhalten, wie z. B. bei Zahlungsverzug des Kunden, ist digitronic nach angemessener Fristsetzung zum Rücktritt berechtigt. Erst mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
    2. Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für digitronic zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern.
    3. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware bzw. Weiterlizensierung der Software ihm zustehenden Forderungen an digitronic ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von digitronic hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben.
  5. Widerrufsrecht und Rücksendekosten
    1. Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
    2. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
    3. Im Falle des Widerrufs trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.
  6. Lieferungen und Leistungen
    1. Ist kein Liefertermin angegeben, beträgt die Lieferzeit 7 Werktage ab Abschluss des Vertrages.
    2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen und die digitronic nicht zu vertreten hat (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Naturkatastrophen, Verkehrsstörung etc.), berechtigen digitronic auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
    3. Digitronic ist in für den Kunden zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern der vereinbarte Versandtermin mit der letzten Teilleistung/ Teillieferung eingehalten wird.
    4. Bei Softwareleistungen aller Art, Entwicklungs- oder sonstigen Leistungen gilt die Lieferung mit Übergabe des Datenträgers bzw. des entwickelten Systems als erfolgt, die Quellcodes gehören nicht zum geschuldeten Lieferumfang.
    5. Zu Test- oder Demonstrationszwecken gelieferte Produkte bleiben Eigentum von digitronic. Digitronic behält sich vor, zu diesen Zwecken gelieferte Software so auszurüsten, dass die Programme nach Ablauf des vereinbarten Test- oder Demonstrationszeitraumes nicht mehr voll einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche geltend machen.
  7. Prüfung und Gefahrenübergang
    1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der gekauften und gelieferten Waren geht bei Kunden, die Verbraucher sind, stets mit der Übergabe an den Kunden über. Digitronic trägt somit die Gefahr der Lieferung und Versendung.
    2. Bei Kunden, die Unternehmer sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der gekauften und gelieferten Waren bei einer Selbstabholung mit der Übergabe an den Kunden über. Im Falle der Lieferung geht die Gefahr auf den Kunden (Unternehmer) über, sobald digitronic die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, so dass die Lieferung und Versendung auf Gefahr des Unternehmers erfolgt.
    3. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde (Verbraucher oder Unternehmer) im Annahmeverzug befindet.
    4. Ist der Kunde Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und eventuelle Mängel zu überprüfen und Abweichungen unverzüglich zu rügen. Auf § 377 HGB wird ausdrücklich hingewiesen.
  1. Installation, Schulung, Konzipierung
    1. Installation
      1. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich.
      2. Hat der Kunde digitronic mit der Installation beauftragt, gilt folgendes:
        1. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Installation eine vollständige Datensicherung durchzuführen.
        2. Digitronic ist berechtigt, sich zur Erfüllung der geschuldeten Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen.
        3. Vor Beginn der Installation müssen die für die Aufnahme der Installationsarbeiten erforderlichen Vorarbeiten von Seiten des Kunden auf dessen Kosten und Verantwortung abgeschlossen sein, so dass die Installation sofort nach Ankunft der digitronic-Mitarbeiter oder des von digitronic beauftragten Subunternehmers begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Bei der Installation hat der Kunde alle erforderlichen Einrichtungen verfügbar zu halten, bei der Bedienung aller angeschlossenen Fremdgeräte behilflich zu sein, sowie falls erforderlich, die Arbeit auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten zu ermöglichen.
        4. Bei den speicherprogrammierten Anlagen hat der Kunde digitronic rechtzeitig vor Einrichtung der Anlage die Anwenderdaten entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang verbindlich mitzuteilen, da sonst der Inbetriebnahmetermin nicht gewährleistet werden kann. Ändert der Kunde nachträglich diese Daten oder den Leistungsumfang, so werden die damit verbundenen zusätzlichen Leistungen nach der gültigen Preisliste gesondert berechnet.
        5. Sollte es durch die vom Kunden zum Zwecke der Installation bereitgestellten Programme dritter Anbieter zu einer Verletzung der Rechte Dritter kommen, so stellt der Kunde digitronic bereits jetzt von der Inanspruchnahme durch den Dritten frei.
        6. Die Abnahme von Installationsleistungen erfolgt nach erfolgreicher Funktionsprüfung auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifikationen durch gemeinsame Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls. Nimmt der Kunde trotz erfolgreicher Funktionsprüfung die Installation nicht ab, ist digitronic berechtigt, ihm unter Hinweis auf die Folgen des Fristablaufs eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf die Installationsleistungen als abgenommen gelten, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist nicht unerhebliche oder nicht nacherfüllungsfähige Mängel schriftlich rügt. Erklärt der Kunde trotz nur unwesentlicher oder trotz nicht nacherfüllungsfähiger Mängel keine Abnahme, gilt diese mit Ablauf von zwei (2) Wochen nach der Bereitstellung der Installation bzw. nach dem Abnahmetermin – wenn ein solcher vereinbart ist – als rügelos erteilt.
    2. Schulungen
      1. Bei der Schulung werden der Kunde und dessen Mitarbeiter mit der Bedienung der Produkte und Anwendungen von digitronic vertraut gemacht. Zur Schulung gehört nicht die Beseitigung von Fehlern der Programme.
      2. Die Schulungsgebühren schließen die Kosten der Schulung und der Seminarunterlagen ein. Bei Schulungen außerhalb der Räume von digitronic sind Reisekosten und Übernachtungskosten der digitronic-Mitarbeiter nach Aufwand, Reisespesen nach steuerlich zulässigen Höchstsätzen zu erstatten. Die Wahl des Verkehrsmittels steht digitronic frei.
      3. Schulungen und Präsentationen können bis zum 15. Tag vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden. Die Absage hat schriftlich zu erfolgen. Bei Absagen bis zum 8. Tag vor Seminarbeginn werden 50% der vereinbarten Gebühr in Rechnung gestellt, bei späterer Absage sind die vollen vereinbarten Gebühren fällig.
    3. Konzipierung
      Sofern der Kunde die Erstellung und Durchführung eines Konzepts beauftragt, werden die Einzelheiten in einem separaten Projektvertrag geregelt.
  2. EG-Einfuhrumsatzsteuer
    Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regeln der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an digitronic ohne gesonderte Anfrage.
  3. Gewährleistung
    1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nichts anderes vereinbart wurde; zu beachten ist insbesondere Ziffer 11 bei möglichen Schadensersatzansprüchen.
    2. Digitronic leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Software und dafür, dass der Kunde die Software ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die sachgemäße Gewährleistung ist nicht anwendbar auf Mängel, die darauf beruhen, dass die von digitronic gelieferte Software in einer Hardware- und/oder Softwareumgebung eingesetzt wird, die den genannten Anforderungen nicht gerecht wird und für welche die Software damit nicht ausdrücklich freigegeben ist.
    3. Digitronic kann die Gewährleistungsverpflichtungen mit vorheriger Ankündigung beim Kunden vor Ort oder auch durch Ferndiagnose/ Fernzugriff erfüllen, sofern die technischen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Der Austausch der Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Digitronic genügt der Pflicht zur Nachbesserung auch, indem Updates, die mit einer automatischen Installationsroutine versehen sind, auf der Homepage zum Download für den Kunden bereitgestellt werden und dem Kunden telefonischer Support für den Fall des Auftretens von Installationsproblemen im Rahmen der Gewährleistung (Nacherfüllung) angeboten wird.
    4. Ist der Kunde Unternehmer, hat er offensichtliche und erkennbare Mängel spätestens binnen vierzehn (14) Tagen nach dem Erhalt der Lieferung oder Leistung bzw. nach der Abnahme anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind digitronic binnen einer Ausschlussfrist von vierzehn (14) Tagen nach Entdeckung anzuzeigen. Verspätete Anzeigen schließen Ansprüche des Kunden insoweit aus.
  4. Haftung
    1. Digitronic, dessen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
    2. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche auf Grund einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und/oder auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von digitronic, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
    3. Zwingende Vorschriften, insbesondere die des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG), bleiben unberührt.
    4. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Installation der von digitronic gelieferten Software eine umfassende Datensicherung durchzuführen.
  5. Umfang der Rechtseinräumung
    Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise sind zu beachten. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart wurde, erwirbt der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht nach den Lizenzbedingungen für die jeweiligen Produkte.
  6. Allgemeine Bestimmungen, Streitbeilegung
    1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Geschäftspartner und digitronic gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
    2. Ist der Kunde ein kaufmännischer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird der Geschäftssitz von digitronic als Erfüllungsort sowie als Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung vereinbart. Dies gilt auch gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
    3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden bzw. dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
    4. Digitronic nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
    5. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.